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(rechtskräftige) Urkunde

См. также в других словарях:

  • Brief, der — Der Brief, des es, plur. die e, Diminutivum das Briefchen, Oberdeutsch das Brieflein, des s, plur. ut nom. sing. 1) Eine jede schriftliche Urkunde, in welcher Bedeutung dieses Wort aber größten Theils veraltet ist, und nur noch in einigen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Brief — 1. Auf heimliche Briefe muss man keine Handlung anfangen. 2. Beschwerte Briefe sind willkommen. D.h. von Werthpapieren begleitete. Ein afrikanischer Negerstamm hat das Sprichwort: Leere Briefe gehen nicht an Bord. (Reinsberg II, 109.) 3. Besser… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Wieder|aufnahme des Verfahrens,   außerordentlicher Rechtsbehelf gegen rechtskräftige, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Urteile.   Im Zivilprozess kann die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Nichtigkeitsklage oder die… …   Universal-Lexikon

  • Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den Vereinigten Staaten — Rechtlicher Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den Bundesstaaten der USA ██ Gleichgeschlechtliche Ehe ██ Partnerschaft mit eheähnlichen Rechten …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Rechtsöffnung — Rechts|öffnung,   im schweizerischen Recht der Schuldbetreibung die vom Gläubiger durch Rechtsöffnungsgesuch begehrte gerichtliche Beseitigung des vom Schuldner erhobenen Rechtsvorschlages, um die Fortsetzung der auf Geldzahlung gerichteten… …   Universal-Lexikon

  • Steuerberater — 1. Begriff/Aufgaben: St. leisten nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vom 16.8.1961 m.spät.Änd. geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu… …   Lexikon der Economics

  • Wirtschaftsprüfer (WP) — I. Begriff:WP sind nach § 1 I 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (⇡ Wirtschaftsprüferordnung (WPO)) Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. II. Berufsstellung:Freier Beruf (§ 1 II WPO). Bestellung nur bei… …   Lexikon der Economics

  • Agrargemeinschaft — Dieser Artikel wurde auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion! Folgendes muss noch verbessert werden: Artikel weist formale Probleme auf (kaum… …   Deutsch Wikipedia

  • Karwe (Neuruppin) — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Korruppin — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

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